Grundstücks- und Hausordnung

Hausordnung und Grundstücksordnung

Das Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus erfordert gewisse Regeln und gegenseitige
Rücksichtnahme. Diese Hausordnung regelt das Zusammenleben aller Mitbewohner des Hauses. Sie
enthält Rechte und Pflichten und gilt für alle Bewohner. Sie bildet integrierenden Bestandteil des
Mietvertrages.

Allgemeines

In der Wohnung sowie Neben- und Allgemeinräumen ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
Insbesondere gilt Folgendes:

Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Aus
diesem Grund ist im Treppenhaus das Abstellen von Gegenständen untersagt.

Montagen aller Art (Parabolspiegel, Fahnen, Beschilderungen, etc.) in den Allgemeinräumen,
Fassade und Balkonen sind untersagt und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der
Verwaltung/Vermieter erfolgen.

Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet.

Keller-, Treppenhaus- und Dachfenster sind in der kalten Jahreszeit geschlossen zu halten.

In den Allgemein- und Nebenräumen besteht Rauchverbot.

Schäden am Haus- resp. Wohnung sind sofort dem Vermieter zu melden.

Lärm

Von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie von 22.00 bis 06.00 Uhr ist besondere Rücksicht auf die
Mitbewohner zu nehmen. Staubsaugen und andere lärmige Tätigkeiten sind während dieser
Zeiten zu unterlassen. Radio, Stereoanlagen und Fernseher sind auf Zimmerlautstärke
einzustellen.

Das Spielen von Instrumenten ist während der Mittags- und Nachtruhe grundsätzlich untersagt.
In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.

Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden.

Lüften

Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend zu lüften. Dies erfolgt mittels sog.
Stosslüften. Dazu werden mindestens zwei gegenüberliegende Fenster geöffnet, so dass sich ein starker
Luftzug einstellt. Bei geschlossenen Räumen ist die Türe und die Fenster der benachbarten Räumen zu
öffnen. Der Lüftungsvorgang dauert zwischen zwei und fünf Minuten und sollte pro Tag zwei- bis
dreimal durchgeführt werden. Danach werden die Fenster vollständig geschlossen. Das Kippen des
Fensters ist nur bei sommerlichen Aussentemperaturen erlaubt. Zum Treppenhaus hin darf die Wohnung, vor allem aber die Küche, nicht entlüftet werden. Für das Öffnen und Schließen (Lüften) von gemeinschaftlichen Flur- und Treppenhausfenstern ist bei Meinungsverschiedenheiten unter Bewohnern mangels anderweitig gültiger Regelungen/ Absprachen grundsätzlich die Hauseigentümer zuständig.

Sicherheit

Haustüren sowie Kellereingänge sind in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr ständig geschlossen zu halten.

Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen ist untersagt.

Reinigung

Haus und Grundstück sind in einem sauberen Zustand zu erhalten.

Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container
entsorgt werden. Auf eine konsequente Trennung der Mülls ist zu achten. Sondermüll und
Sperrgut gehören nicht in diese Behälter.

Blumenbretter und Blumenkästen müssen auf der Fensterbank sicher
angebracht werden. Beim Gießen von Blumen ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an
der Hauswand herunter läuft und auf die Fenster anderer Mitbewohner tropft.

Jeder Bewohner sollte zum gepflegten Eindruck des Hauses, seiner gemeinschaftlichen Zugänge und Gartenanlagen beitragen.

Fahrzeuge

Das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen auf den Gehwegen und den Grünflächen
ist nicht gestattet. Autos und Motorräder dürfen auf dem Grundstück weder gewaschen noch
dürfen Ölwechsel und Reparaturen durchgeführt werden.

Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf der Fläche hinter dem Haus oder ggfs. auch in der Wohnung gestattet. Das Abstellen der Fahrräder im Flur ist verboten.

Haustiere

Kleinere Haustiere (Wellensittiche, Meerschweinchen, Zierfische, etc.) dürfen ohne schriftliche
Zustimmung des Vermieters gehalten werden, sofern sie tiergerecht gehalten werden und in üblicher Zahl.

Grössere Haustiere (Hunde, Katzen, Papageien, Reptilien, etc.) dürfen grundsätzlich nur mit der
schriftlichen Zustimmung der Verwaltung/Vermieter gehalten werden. Eine erteilte Erlaubnis
kann nach erfolgter Mahnung durch die Verwaltung/Vermieter widerrufen werden. Sind
Haustiere erlaubt, ist darauf zu achten, dass diese sich nicht ohne Aufsicht in den
Außenanlagen, im Treppenhaus oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.
Verunreinigungen sind sofort zu entfernen. Von den Spielplätzen sind die Haustiere
grundsätzlich fernzuhalten.

Änderungen am Mietobjekt

Sämtliche Erneuerungen resp. Änderungen am Mietobjekt bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch
die Verwaltung/Vermieter.

Durchführungsbestimmungen

Jeder Mieter haftet für seine Familienangehörigen, sein Dienstpersonal oder für Besucher hinsichtlich der Beachtung dieser Hausordnung, auch wenn bei Zuwiderhandlungen kein Verschulden des Mieters selbst vorliegen sollte.
Beschwerden über die Nichtbeachtung einzelner Bestimmungen dieser Hausordnung sind dem Eigentümer schriftlich oder elektronisch (nicht in anonymer Form) zuzuleiten.
Bei schriftlich gemeldeten Verstößen gegen die Hausordnung durch Besucher sind die Mieter verpflichtet, ihre Besucher in geeigneter Form zur Beachtung der Hausordnung aufzufordern.
Über Ergänzungen und Änderungen dieser Hausordnung entscheiden die Eigentümer.
Sollten einige Bestimmungen dieser Hausordnung gerichtlicher Gültigkeitskontrolle im Einzelfall nicht standhalten, werden ungültige Bestimmungen durch sinngemäß gültige ersetzt.
Alle übrigen Regelungen bleiben erhalten.